SDG Fokusbeitrag 11/22: Kinder- und Menschenrechte stärken

Am 20.11. war Tag der Kinderrechte, am 10.12. ist Tag der Menschenrechte. In unserem neuen Fokusbeitrag widmen sich unsere Mitglieder daher dem Thema "Kinder- und Menschenrechte stärken":

Beitrags-Übersicht:
 

●  Recht auf Beteiligung (Bundesjugendvertretung)
●  Business & Human Rights Accelerator (Global Compact Network Austia)
●  Kinder haben ein Recht auf Natur (Ökosoziales Forum Wien)

Mehr über die SDG-Fokusbeiträge erfahren

Recht auf Beteiligung

Bundesjugendvertretung

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. So steht es in Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention und in Art. 4 BVG-Kinderrechte. Das bedeutet, dass ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten angemessen berücksichtigt wird. 
In Bezug auf SDG 13, also Maßnahmen zum Klimaschutz, ist dieses Recht ganz besonders relevant. Denn es sind die Lebensgrundlagen und Zukunftsperspektiven von Kindern und Jugendlichen, die durch die Klimakrise unverhältnismäßig stark gefährdet sind. Deswegen ist es wichtig, dass sie mitbestimmen und ihre eigenen Lebensbereiche selbst mitgestalten. Nur wenn Kinder und Jugendliche aktiv und auf allen Entscheidungsebenen in politische Prozesse eingebunden sind, kann eine nachhaltige Entwicklung gelingen.

Klimajugendrat

Beteiligung kann auf unterschiedliche Weise und auf der lokalen, nationalen oder internationalen Ebene passieren. 
Die Bundesjugendvertretung (BJV) setzt sich hierbei unter anderem für mehr Klimadialoge zwischen Jugend und Politik ein und organisiert deswegen gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds im Februar 2023 den dritten Klimajugendrat im Parlament. Bei dieser Veranstaltung treffen rund 70 junge Teilnehmende (14 bis 30 Jahre) aus ganz Österreich auf Abgeordnete aller Parteien und können mit ihnen ihre persönlichen Anliegen und Forderungen für die Zukunft in einem Dialog auf Augenhöhe diskutieren. Das schafft gegenseitiges Verständnis und mehr Legitimation für politische Entscheidungen. 

Generalkommentar zur UN-Kinderrechtskonvention 

Auch interessant in dem Zusammenhang ist, dass derzeit der 26. Generalkommentar zur UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet wird, welcher das Thema "Child Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change" behandelt. 
Mit Generalkommentaren gibt der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes Staaten Hilfestellungen, wie die Einhaltung der UN-Kinderrechtekonvention sichergestellt werden kann. Der Erarbeitung liegt ein breit angelegter Beteiligungsprozess zugrunde. Dabei fand bereits eine erste Konsultation von Kindern und Jugendlichen (bis 17 Jahre) statt. Die Ergebnisse von den 7.416 Kindern und Jugendlichen aus 103 Ländern sind in einem eigenen Bericht zusammengefasst. Eine zweite Befragungsrunde läuft nun von 15. November 2022 bis 15. Februar 2023.  

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Business & Human Rights Accelerator 

Global Compact Network Austria 

Der Business & Human Rights Accelerator ist ein sechsmonatiges Programm und stattet Unternehmen des United Nations Global Compact mit dem Wissen und den Fähigkeiten aus, um den aktuellen Status des Unternehmens sowie dessen Lieferant:innen und Unternehmenspartner:innen, in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte aufzuzeigen.

In sechs Phasen unterstützt es Ihr Unternehmen dabei, vom Commitment zur Maßnahmensetzung im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte überzugehen. Teilnehmende Unternehmen erhalten Zugang zu Best Practices, Peer-to-Peer-Lernmöglichkeiten, Global Deep Dive Sessions und E-Learning Kursen zum selbstständigen Lernen. Darüber hinaus nehmen die Teilnehmer:innen an moderierten Lerneinheiten teil. 

Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind heute ein wichtiger Teil erfolgreicher Unternehmen. Wo steht Ihr Unternehmen?
 

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Kinder haben ein Recht auf Natur

Ökosoziales Forum Wien

Weder in der Kinderrechtskonvention noch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lässt sich ein explizites "Recht auf Natur" finden. Was sich in den Kinderrechten findet, sind ein Recht auf Spiel, ein Recht auf Umwelt, ein Recht auf Gesundheit.

Kombiniert man das und wendet die Werte und Prinzipien der Agenda 2030 - nämlich das Wohl der Menschen, der Natur und ihrer beider gedeihliche Entwicklung konsequent auf die eigenen Gedanken an, können wir aber sagen: freilich haben Kinder ein Recht auf Natur! Und auch für Erwachsene ist das immens wichtig! Sowohl Intuition als auch Wissenschaft bestätigen uns – wir Menschen sind Naturmenschen: Der Aufenthalt in der Natur tut uns gut. Er gehört zu uns. Schon ein einzelner Baum vor dem Fenster, sogar die Farbe grün allein hat positive Effekte. Natur hat spürbar vorteilhafte Wirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit. Natur sensibilisiert aber auch, stärkt die Achtsamkeit, fördert das Bewusstsein für Umweltschutz und Miteinander.  Und während der Jahre der Pandemiemaßnahmen haben Spaziergänge, Wanderungen oder Aufenthalte in Parks zu neuer Popularität gefunden. Sie entspannen, unterhalten, tun gut und kosten nichts. 


Kinder lieben es, in der Natur zu sein und diese zu erkunden, zu spielen, abgebrochene Äste nach Längen zu ordnen und zu Schlössern und Schwertern zu verwandeln, Schmetterlinge und Heuschrecken zu erforschen oder einfach wild herumzulaufen, alle Sinne und den Körper zu benutzen. Der Aufenthalt in der Natur ist vielfältig und begünstigt die Entwicklung von Kindern ungemein - auch in menschlicher Hinsicht. Machen wir das den Kindern gemeinsam möglich. Machen wir gute Erlebnisse in einer gesunden Natur zum Kinder- und Menschenrecht!

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Sie lasen einen Blogbeitrag einer oder mehrerer Mitgliedsorganisationen von SDG Watch Austria. Die darin enthaltenen Meinungen sind keine Positionen von SDG Watch Austria oder von ÖKOBÜRO als Medieninhaber.